Recht · 14. Juli 2026
Warum das Live-Casino nicht auf der GGL-Whitelist steht
Wer auf der Whitelist nach „Live-Casino“ sucht, findet nichts, und genau dieses Fehlen ist die eigentliche Auskunft.
Es ist die erste Frage, die jeder stellen sollte, bevor er sich an einen Live-Tisch setzt: ist dieser Anbieter in Deutschland überhaupt erlaubt? Die Antwort steht in einer öffentlichen Liste, der sogenannten Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Nur: wer dort nach „Live-Casino” sucht, findet nichts. Das ist kein Versehen und keine Lücke in der Liste. Es ist die Rechtslage, und wer sie einmal verstanden hat, liest jede Casino-Werbung anders.
Was die Whitelist ist und was sie auflistet
Die Whitelist ist das offizielle Verzeichnis aller Glücksspiel-Anbieter, die in Deutschland eine gültige Erlaubnis besitzen. Sie ist öffentlich einsehbar und wird von der GGL geführt. Jeder Eintrag nennt drei Dinge, und alle drei sind wichtig: den Anbieter (das Unternehmen mit Sitz und Rechtsform), die Erlaubnisart, also wofür genau die Erlaubnis gilt (Virtuelle Automatenspiele, Sportwetten, Online-Poker, Lotterien und weitere Kategorien), und die Internetseiten, auf denen das Angebot laufen darf.
Der letzte Punkt wird regelmäßig unterschätzt: die Erlaubnis gilt domain-genau. Sie gilt für die exakt gelistete Adresse, nicht für die Marke und nicht für „alle Seiten des Konzerns”. Ein Anbieter kann für eine Domain erlaubt sein und für die fast gleichnamige Schwester-Domain nicht.
Was auf der Liste dagegen fehlt, ist eine Erlaubnisart namens „Online-Casinospiele” mit bundesweiter Geltung. Roulette, Blackjack und Baccarat tauchen als bundesweite Kategorie schlicht nicht auf, als Software genauso wenig wie am Live-Tisch. Und genau da wird es interessant.
Warum Live-Tische keine Bundessache sind
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat den deutschen Online-Markt in zwei Welten geteilt. Virtuelle Automatenspiele, Sportwetten und Online-Poker bekamen ein bundesweites Erlaubnisverfahren: Das ist die Welt der GGL und ihrer Whitelist.
Online-Casinospiele, also die klassischen Tischspiele, gingen einen anderen Weg: § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 macht sie zur Ländersache. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob es solche Angebote zulässt, an wen es Erlaubnisse vergibt und wie viele. Die Aufsicht liegt bei der jeweiligen Landesbehörde, und das Angebot darf nur im eigenen Land vertrieben werden.
Deshalb existieren Live-Tische auf der Whitelist ausschließlich als Länder-Einträge: mit einem Vertriebsgebiet wie „Schleswig-Holstein” oder „Bayern” und einer Landesbehörde als zuständiger Stelle, nie mit bundesweiter Geltung. Ein Live-Casino „mit deutscher Lizenz für ganz Deutschland” kann es unter geltendem Recht nicht geben, egal wie eine Werbeanzeige formuliert ist.
Die zwei Ausnahmen: Schleswig-Holstein und Bayern
Zwei Bundesländer haben von der Länderöffnung bisher Gebrauch gemacht, und beide knüpfen den Zugang an eine Bedingung, die man kennen muss.
Schleswig-Holstein hat 2024 Konzessionen für Online-Casinospiele erteilt. Spielen darf dort nur, wer seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat — ein Umzug des Browsers reicht nicht, es zählt der gemeldete Wohnsitz.
Bayern ist den staatlichen Weg gegangen: die Online-Spielbank der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung läuft unter spielbanken-bayern-online.de und bietet dort auch Live-Roulette an. Zugang hat, wer sich physisch in Bayern aufhält. Hier entscheidet also der Standort im Moment des Spielens, nicht der Wohnsitz.
Dazu kommt ein Kandidat: Baden-Württemberg hat ein eigenes staatliches Online-Casino angekündigt, gestartet ist es bisher nicht. Für alle übrigen Bundesländer gilt: kein legales Online-Live-Casino, Punkt. Die Übersicht, welches Land was erlaubt, pflegen wir im Lizenz-Kompass auf der Startseite — die rechtlichen Hintergründe im Detail stehen auf Recht & Erlaubnis.
So schlägst du einen Anbieter nach
Die Whitelist ist keine Behördenlektüre für Spezialisten — sie ist als Verbraucherwerkzeug gedacht und in wenigen Minuten benutzt.
- Öffne die Whitelist auf der Seite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
- Suche den Anbieternamen — oder besser gleich die Domain, auf der du spielen willst.
- Vergleiche die gelistete Internetseite zeichengenau mit der Adresse in deinem Browser. Andere Endung, zusätzlicher Bindestrich, Subdomain: nicht dieselbe Seite.
- Lies die Erlaubnisart. „Virtuelle Automatenspiele” heißt: Slots, sonst nichts.
- Steht der Anbieter nicht auf der Liste, hat er keine deutsche Erlaubnis — was immer sein Footer über Lizenzen anderer Jurisdiktionen erzählt.
| Erlaubnisart | Wer erteilt sie | Wo sie gilt |
|---|---|---|
| Virtuelle Automatenspiele | GGL | bundesweit, domain-genau |
| Sportwetten | GGL | bundesweit, domain-genau |
| Online-Poker | GGL | bundesweit, domain-genau |
| Online-Casinospiele (Tisch- und Live-Spiele) | das einzelne Bundesland | nur im jeweiligen Land |
„Lizenziert” ist ein dehnbares Wort
Jetzt lässt sich auch der häufigste Werbesatz der Branche richtig einordnen: „Anbieter mit deutscher Lizenz”. Der Satz stimmt in aller Regel — und meint fast immer nur die GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Für den Slot-Katalog ist das die korrekte, geprüfte Grundlage. Der Live-Bereich desselben Anbieters ist davon schlicht nicht erfasst, denn eine bundesweite Live-Erlaubnis, die man haben könnte, gibt es nicht.
Das ist der Lesefehler, auf den die Formulierung baut: aus „lizenziert” wird im Kopf „alles auf dieser Seite ist in Deutschland erlaubt”. Die Whitelist korrigiert diesen Fehler in einer Spalte — man muss sie nur aufschlagen. Unsere Faustregel dafür ist kurz: nicht dem Wort „Lizenz” glauben, sondern der Erlaubnisart. Und bei allem, was nach Live-Tisch aussieht, zusätzlich fragen: welches Bundesland, welche Bedingung — Wohnsitz oder Aufenthalt?
Wer diese zwei Handgriffe verinnerlicht, braucht für die Einordnung keine Rechtsberatung mehr. Die Liste ist öffentlich, die Spalten sind eindeutig, und die Länder-Einträge erzählen die ganze Geschichte des deutschen Live-Casinos: es existiert — aber nur dort, wo ein Bundesland es ausdrücklich erlaubt hat.
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Thema
Was steht auf der GGL-Whitelist — und was nicht?
Die Whitelist führt alle Glücksspiel-Anbieter mit einer gültigen Erlaubnis in Deutschland — jeweils mit der Erlaubnisart (Virtuelle Automatenspiele, Sportwetten, Online-Poker, Lotterien und weitere) und den exakten Internetseiten, für die die Erlaubnis gilt. Was dort nicht steht: eine bundesweite Erlaubnis für Online-Casinospiele mit Live-Tischen, denn die existiert nicht. Live- und Tischspiele tauchen nur als Länder-Einträge mit begrenztem Vertriebsgebiet auf. Wie sich das im Alltag auswirkt, sortiert unsere Seite Recht & Erlaubnis.
Warum wirbt ein Anbieter mit Lizenz, obwohl Live-Tische nicht erlaubt sind?
Weil „lizenziert“ in der Werbung fast immer nur die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele meint — die bundesweite GGL-Erlaubnis, die viele Anbieter tatsächlich besitzen. Sie deckt Online-Slots ab, nicht aber Roulette, Blackjack oder Live-Tische mit echten Dealern; die sind Ländersache. Der Satz ist also nicht gelogen, er ist nur kleiner, als er klingt. Prüfen lässt sich das in einer Minute: Anbieter auf der Whitelist nachschlagen und die Spalte mit der Erlaubnisart lesen — steht dort nur „Virtuelle Automatenspiele“, ist genau das der Umfang.
Welche Behörde ist für Live-Casino zuständig?
Nicht die GGL. Online-Casinospiele — also Tischspiele wie Roulette und Blackjack, ob als Software oder mit Live-Dealer — regelt § 4 Abs. 4 GlüStV 2021 als Sache der einzelnen Bundesländer: jedes Land entscheidet selbst, ob und an wen es Erlaubnisse vergibt, und die zuständige Landesbehörde beaufsichtigt sie. Bisher haben nur Schleswig-Holstein und Bayern laufende Angebote; Baden-Württemberg hat ein staatliches Online-Casino angekündigt. Die Details je Bundesland trägt der Lizenz-Kompass auf unserer Startseite zusammen.
Wie prüfe ich einen Anbieter auf der Whitelist nach?
Whitelist der GGL auf gluecksspiel-behoerde.de öffnen, den Anbieternamen oder die Domain suchen — und dann zwei Dinge genau lesen. Erstens die Internetseite: die Erlaubnis gilt domain-genau, eine ähnliche Adresse mit anderer Endung ist nicht dieselbe Seite. Zweitens die Erlaubnisart: „Virtuelle Automatenspiele“ heißt Slots, nicht Live-Tische. Findest du den Anbieter gar nicht, hat er keine deutsche Erlaubnis — egal was im Footer seiner Seite steht. Was die Erlaubnisarten je Bundesland bedeuten, zeigt der Lizenz-Kompass.
Ändert der Glücksspielstaatsvertrag sich noch einmal?
Möglich, aber nicht versprochen. Der GlüStV 2021 sieht selbst eine Evaluierung vor, und über Novellen — auch über die Frage, ob Online-Casinospiele jemals bundesweit geregelt werden — wird seit Jahren diskutiert, ohne dass ein Ergebnis beschlossen wäre. Stand Sommer 2026 gilt: § 4 Abs. 4 ist unverändert in Kraft, Live-Tische bleiben Ländersache. Wir schreiben hier nur auf, was beschlossen ist, nicht was in Aussicht gestellt wird — den jeweils aktuellen Stand hält unsere Seite Recht & Erlaubnis fest.